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Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

Die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 13.03.2008 (Auszug):

Der Entwurf sieht vor, dass die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. In einer Datenbank im Internet "Schornsteinfegerregister", vom BAFA geführt, soll eine Auswahl der registrierten Schornsteinfeger möglich sein. Hierfür kontrolliert in jedem Kehrbezirk ein Schornsteinfeger als so genannter Bezirksbevollmächtigter über ein Formblatt, ob die vorgeschriebenen Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Zusätzlich werden die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum eine "Feuerstättenschau" durchführen, um feststellen zu können, ob Änderungen an Anlagen erfolgt sind oder neue Anlagen hinzu gekommen sind. Ihre Aufgaben werden ausgeschrieben und jeweils für 7 Jahre vergeben. Auch Heizungsinstallateure können nun mit Zusatzausbildung die Kehr- und Messarbeiten durchführen.

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

Begründung zum Gesetz

Hintergrund "BMWi übermittelt Eckpunkte zur Reform des Schornstein-
fegergesetzes an EU Kommission:
Die EU-Kommission hatte in 2006 eine Begründete Stellungnahme zum Schornstein-
fegergesetz an die Bundesrepublik Deutschland übermittelt. Damit hat sie den nächsten Schritt im Rahmen des seit 2003 laufenden Vertrags-
verletzungsverfahrens im Hinblick auf das derzeit bestehende Berufsrecht der Schornsteinfeger eingeleitet. .."
Dieser Link führt zum Eckpunktepapier im PDF-Format