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Faire Bezugspreise? 

Im EnWG - Energiewirtschaftsgesetz §1 steht u.a.:"(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas."(Auszug)

Der Bezug von Energie gehört wie Wasser mittlerweile zur Daseinsvorsorge und daher hat jeder Bürger Anrecht auf eine ausreichende Grundversorgung, d.h. zu billigen (entsprechend §315 BGB) Preisen. Zur Sicherstellung eines "unverfälschten Wettbewerbs" nach EU Vorgaben ist es noch ein weiter Weg. In der Versorgerbranche gibt es leider noch keinen ausreichenden Wettbewerb, so dass  neben hohen staatlichen / kommunalen Steuern und Abgaben Monopolisten/Oligopolisten die Preise weitestgehend selbst durchsetzen. Es wird mit der Einpreisung hoher kalkulatorischer Kosten über Gebühr Liquidität eingesammelt, die nach Gegenüberstellung der tatsächlichen Jahreskosten als Gewinne in Rücklagen oder als Abgaben an Beteiligte ausgeschüttet, bzw. anderweitig investiert werden ohne Wissen und Einfluss des Verbrauchers. Überhohe anteilige Steuern werden abgeführt. Diese Bilanzierungsansätze mit drastisch überzogenen kalkulatorischen Kosten und internen Gewinnen entsprechen nicht den Grundsätzen für ordnungsgemäße Buchführung, Bilanzierungsklarheit und höchstes Transparenzgebot im kommunalen Bereich (siehe transparency international). Darüber hinaus werden auch intern vertraglich vereinbarte Umsatzrückvergütungen gerne den Verbraucherverrechnungen vorenthalten, umdeklariert eingenommen und in andere Bereiche transferiert. Der frühere Ansatz des kommunalen Kostendeckungs-Prinzips wurde schnell unter Ausnutzung der Monopol-/Oligopolstruktur gewandelt in Höchstgewinnansprüche!

Die EU als auch Kartellbehörden machen für die Verbraucher Druck auf die Konzerne und die behördlichen Institutionen für einen freien Wettbewerb zu sorgen. Die Preisunterschiede in der EU sind erheblich. Sie liegen zum Teil bei nur 70% bzw. bis zu 50% des deutschen Niveaus. Daher hat die OECD nochmals an die Bundesregierung appelliert alle wirtschafts-verzerrenden Maßnahmen auf diesem Gebiet abzubauen, was erhebliche Wettbewerbsnachteile für Produzenten und somit für Arbeitsplätze einherbringt.

Verbände, Verbraucherzentralen und Bürgerinitiativen bekommen immer mehr Anfragen und Hilfegesuche. Daher ist eine Anbietervergleich sehr wichtig. Wenn keine Möglichkeit zum Wechsel besteht oder nur Anbieter zur Auswahl stehen, die Beteiligungen unterhalten und somit ein Monopol / Oligopol festzustellen ist können Sie auch nach den Empfehlungen des Bundes der Energieverbraucher einen Widerspruch verfassen.

Zur Bekämpfung von Korruption (persönliche Bereicherung aufgrund Ausnutzung einer Machtposition einer öffentlichen Stelle) in der Kommunalpolitik gilt die Anzeigeplicht nach §26a Hess. Gemeindeordnung. Die Mitglieder des Organs sind verpflichtet, die Mitgliedschaft oder eine entgeldliche oder ehrenamtliche Tätigkeit in einer Körperschaft, Anstalt, Stiftung, Gesellschaft, Genossenschaft oder einem Verband einmal jährlich dem Vorsitzenden anzuzeigen. Dieser leitet die Anzeigen dem Finanzausschuss zur Unterrichtung zu. Wenn dies in einer Kommunen anscheined eher lax gehandhabt wird, sollten Bürger/-innen über Ihre Vertreter genau nachfragen und Amtsträger, die vorgeben, die Interessen der Bürger zu vertreten und dann als Beisitzer in Energieunternehmen gegen zig tausende EUR "Aufwandsentschädigung" eifrig unangemessene Erhöhungen und bei sinkenden Preisen Verzögerungen mitbestimmen bei der nächsten Wahl die Quittung geben.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung durchführen.